Hinweise

Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher der Gedenkstätte sowie aller Veranstaltungen des Arbeitskreises Stadtgeschichte e.V. aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischem Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen gehört, kann der Zutritt bzw. die Teilnahme verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verein und Gedenkstätte behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Foto- und Filmaufnahmen durch den Verein

Wir weisen darauf hin, dass während unserer Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen gefertigt werden.

Diese verwenden wir für Zwecke der Dokumentation, Berichterstattung und des Marketings. Dazu werden Aufnahmen im Nachgang in diversen Medien, wie z.B. in Printprodukten, Pressemitteilungen, Newslettern, auf unserer Website oder in den sozialen Medien veröffentlicht.

Dies gestattet uns Art. 6 Abs. 1 DSGVO, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, die Öffentlichkeit über die Aktivitäten unseres Vereins zu informieren.

Da unsere Veranstaltungen öffentlich sind, gehen wir davon aus, dass aus Ihrer Sicht keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen und die Verarbeitung zu den beschriebenen Zwecken sprechen. Sollte dies dennoch der Fall sein, wenden Sie sich bitte vor Ort an die verantwortliche Person/Vertreter*in des Arbeitskreises Stadtgeschichte e.V.

Foto- und Filmaufnahmen durch Besuchende

Wir weisen darauf hin, dass Foto- und Filmaufnahmen auf dem Werksgelände der Salzgitter AG grundsätzlich nicht gestattet sind.